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PM-West Projektmanagement GmbH
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47051 Duisburg

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Sigeko

Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustell V) vom 10. Juni 1998 verpflichtet den Bauherren, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, je nach Art und Umfang des Bauvorhabens einen oder gegebenenfalls auch mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen.
Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben müssen Koordinatoren über Kenntnisse und Erfahrungen im Baufach und zum Arbeitsschutz im Baubereich verfügen.
Sie müssen außerdem Kenntnisse über spezielle, einem Koordinator obliegende Tätigkeiten, Aufgaben und Verpflichtungen haben.


  • Planung sicherheitstechnischer und relevanter Maßnahmen
  • Erstellung von Vorankündigungen, Notfalllisten und Rettungsplänen
  • Erstellung von Sicherheit- und Gesundheitsschutzplänen
  • Beratung und Koordination der Baustelleneinrichtungsplanung
  • Erstellung der Unterlage für nachfolgende Arbeiten
  • Ausarbeitung u. Umsetzung der Baustellenordnungen / Baustellenaushang